Allgemeine Geschäftsbedingungen Overtocht.nl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Overtocht.nl

Artikel 1. Begriffsbestimmungen: Was verstehen wir darunter?

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden wir die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. Overtocht.nl (Wir-Form): das sind wir! In Artikel 2 finden Sie weitere Informationen über unser Unternehmen;
  2. Vertragspartner (Sie-Form): das sind Sie! Gemeinsam schließen wir (möglicherweise) eine Vereinbarung;
  3. Verbraucher (Sie-Form): Sie gelten als Verbraucher, sobald Sie im eigenen Namen handeln und somit nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit;
  4. Vereinbarung: alle Abmachungen, die wir gemeinsam über die Erbringung von Dienstleistungen von uns an Sie treffen;
  5. Partei(en); Vertragspartner und Overtocht.nl gemeinsam of ieder als individuele contractspartij;
  6. Schriftlich: Mitteilung per E-Mail, Post oder WhatsApp;
  7. Dritte(r): andere Parteien, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind;
  8. Dienstleistungen: Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Bootsüberfahrt in Europa. Unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Wohnwagen, Motorrad, Bus, Wohnmobil, Fahrrad oder zu Fuß reisen und unabhängig davon, ob Sie mit einer Familie oder Gruppe, mit einem Haustier oder mit einem gehbehinderten Passagier reisen. Außerdem sorgen wir dafür, dass Sie anschließend die Reiseunterlagen über uns erhalten.
  9. Reederei: ein Unternehmen, das Schiffe ausrüstet und zu kommerziellen Zwecken in Fahrt bringt. Bei diesem Unternehmenstyp buchen wir eine Überfahrt für Sie.

Artikel 2. Overtocht.nl
Das sind wir: Overtocht.nl, handelnd unter dem Handelsnamen CMOT B.V.
Straße und Hausnummer: Bekestere 28
Postleitzahl und Sitz: 3882 WB Putten
Telefonnummer: 033-2475151
Handelsregisternummer: 76359778

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen* von Overtocht.nl sowie für jede Vereinbarung zwischen Overtocht.nl und dem Vertragspartner.
    * Erläuterung: Eine Rechtshandlung ist eine Handlung, die Sie mit dem Ziel vornehmen, eine rechtliche Veränderung herbeizuführen. Ein Beispiel hierfür ist der Kauf eines Hauses. Durch den Kauf werden Sie nämlich Eigentümer dieses Hauses.
  2. Schließen wir eine digitale Vereinbarung? Dann sorgen wir dafür, dass Sie, noch bevor die Vereinbarung geschlossen wird, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen können. Dies werden wir dann auf elektronischem Wege tun, und zwar so, dass Sie eine Kopie unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen speichern können, damit Sie diese auch später noch einsehen können. Ist das nicht möglich? Dann lassen wir Sie, ebenfalls bevor die Vereinbarung geschlossen wird, wissen, wo Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden können, oder Sie können uns bitten, Ihnen diese kostenlos zuzusenden. Dies kann digital, aber auch per Post erfolgen.
  3. Sofern wir gemeinsam nicht ausdrücklich und Schriftlich etwas anderes in unserer Vereinbarung festgelegt haben, gelten keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als diese. Etwaige andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dann also nicht anwendbar.
  4. Nur wenn wir dies gemeinsam ausdrücklich und Schriftlich vereinbart haben, können Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
  5. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer. Auch wenn wir nicht ausdrücklich danach gefragt haben oder wenn wir Sie zuvor vielleicht nicht wörtlich daran gehalten haben. Eine von uns zugelassene Ausnahme bedeutet nicht, dass wir Sie nicht doch noch an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten dürfen.
  6. Können wir eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwenden, zum Beispiel weil ein Gericht in seinem Urteil feststellt, dass diese unangemessen ist? Dann gilt diese Bestimmung nicht. Wir vereinbaren dann, gemeinsam in Beratung zu treten, um eine neue Bestimmung zu erstellen, wobei wir uns so weit wie möglich an den Sinn und Inhalt der alten Bestimmung halten, damit wir uns darauf berufen können.
  7. Wir setzen uns selbstverständlich stets bestmöglich dafür ein, die Vereinbarung vollständig zu erfüllen. Dennoch kann es manchmal vorkommen, dass (ein Teil) des Ergebnisses enttäuschend ausfällt. Diese Vereinbarung ist daher eine Bemühungsverpflichtung und keine Erfolgsverpflichtung. Das bedeutet, dass wir uns stets einsetzen, aber keine (konkreten) Zusagen über das Ergebnis machen.
  8. Zur Ausführung der Vereinbarung dürfen wir Dritte (andere Parteien) um Unterstützung bitten.
  9. Die Anwendung der Artikel 7:404 und/oder 407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen.

Artikel 4. Das Angebot

  1. Manchmal ist unser Angebot an Dienstleistungen nur kurze Zeit gültig. Zum Beispiel bei Sonderangeboten oder wenn die Preise stark schwanken können. Außerdem kann es sein, dass unser Angebot von bestimmten Bedingungen abhängt. Wenn unser Angebot eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen steht, geben wir dies immer deutlich in unserem Angebot an.
  2. Wir beschreiben alle unsere Dienstleistungen deutlich, damit Sie genau wissen, was Sie kaufen. Verwenden wir Abbildungen? Dann geben diese die angebotenen Dienstleistungen zutreffend wieder. Steht irgendwo ein offensichtlicher Irrtum oder Fehler, zum Beispiel im Betrag? Dann sind wir nicht verpflichtet, uns an diesen fehlerhaften Preis zu halten.

Artikel 5. Die Vereinbarung

  1. Gehen Sie auf unser Angebot ein und akzeptieren Sie dieses, und erfüllen Sie die etwaigen Anforderungen, die wir daran stellen? Dann kommt eine Vereinbarung zwischen uns zustande.
  2. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung nicht (mehr) gültig, bedeutet das nicht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt nicht mehr gelten. Nur diese eine Bestimmung ist dann nicht mehr gültig. Tritt dies ein, treten wir gemeinsam in Beratung, um eine neue Bestimmung zu schaffen, die die ungültige Bestimmung ersetzt. Dabei versuchen wir, uns so gut wie möglich an den Sinn der ungültigen Bestimmung zu halten.
  3. Haben wir triftigen Grund zu bezweifeln, dass Sie Ihren Teil der Vereinbarung erfüllen können, zum Beispiel die Zahlung? Dann haben wir das Recht, unseren Teil der Vereinbarung nicht zu erfüllen und dessen Ausführung nicht zu beginnen. Treffen wir diese Entscheidung, informieren wir Sie hierüber Schriftlich.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige zukünftige, ergänzende oder Folgeaufträge/-Vereinbarungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
  5. Vereinbarte Liefer- bzw. Ausführungsfristen sind stets eine Richtangabe. Obwohl wir diese natürlich stets einzuhalten versuchen, kann es manchmal vorkommen, dass etwas nicht so läuft, wie wir es gewollt hätten. In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf eine (Schadens-)Vergütung, denn Sie können aus der von uns geschätzten Liefer- bzw. Ausführungsfrist keine Rechte ableiten.
  6. Haben Sie eine Dienstleistung online bestellt oder unser Angebot auf elektronischem Wege angenommen, bestätigen wir Ihnen dies ebenfalls online.

Artikel 6. Widerruf, Änderung & Stornierung

  1. Leider können Sie keinen Anspruch auf das Widerrufsrecht erheben, da wir die Reiseunterlagen, die wir im Namen von Ihnen für Sie erworben haben, vollständig auf Grundlage Ihrer besonderen Wünsche/Spezifikationen ausgewählt haben. Außerdem stehen die Reiseunterlagen stets auf Ihren Namen, sodass klar ist, dass sie ausschließlich für Sie bestimmt sind. Wir können sie daher auch nicht einfach an jemand anderen verkaufen.
  2. Möchten Sie die gebuchte(n) Dienstleistung(en) ändern oder stornieren, ist dies nur möglich, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Ist eine Änderung oder Stornierung möglich, kann die Reederei, die die Überfahrt durchführt, Änderungs- und/oder Stornierungskosten in Rechnung stellen. Ist dies der Fall, gehen diese Kosten zu Ihren eigenen Lasten.

Artikel 7. Auflösung

  1. Erfüllen Sie eine oder mehrere Ihrer Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, werden Sie zahlungsunfähig erklärt, wird ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub beantragt, wird Ihr Unternehmen liquidiert, oder wird (ein Teil) Ihres Vermögens gepfändet, haben wir das Recht, die Ausführung der Vereinbarung aufzuschieben oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Letzteres können wir tun, ohne Sie vorher warnen zu müssen, jedoch mittels einer Schriftlichen Erklärung. Die Wahl, welche Maßnahme wir in diesem Fall ergreifen, liegt bei uns, und außerdem behalten wir uns das Recht vor, gegebenenfalls eine Vergütung von Kosten, Schäden und Zinsen von Ihnen zu fordern.
  2. Endet die Vereinbarung durch eine Situation höherer Gewalt, haben wir Anspruch auf Bezahlung der bereits geleisteten Stunden und etwaiger bereits getätigter Investitionen.

Artikel 8. Haftung
Wenn Sie Verbraucher sind, gelten die folgenden Bedingungen speziell für Sie.

  1. Unsere Gesamthaftung ist auf eine Vergütung des Schadens bis maximal den Betrag begrenzt, für den die Vereinbarung geschlossen wurde (exklusive MwSt.). Ergänzend dazu wird die von uns insgesamt zu vergütende Schadenssumme in keinem Fall den Betrag übersteigen, den unser Haftpflichtversicherer an uns auszahlt.
  2. Ist der entstandene Schaden Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit unsererseits? Dann haften wir hierfür stets.

    Handeln Sie mit uns im Rahmen Ihres Berufs oder Gewerbes, gelten die folgenden Bedingungen speziell für Sie:
  3. Wir haften nicht für direkte und indirekte Schäden. Ist dieser Schaden Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit unsererseits? Dann haften wir hierfür stets.
  4. Können wir in einem konkreten Fall doch haftbar gemacht werden, haften wir nur für direkte Schäden. Unter direktem Schaden versteht man:
    a. angemessene Kosten, die Sie aufwenden müssten, um unsere Leistung/unser Handeln mit der zwischen uns geschlossenen Vereinbarung in Einklang zu bringen. Dieser Ersatzschaden wird nicht vergütet, wenn Sie die Vereinbarung selbst beenden lassen;
    b. angemessene Kosten, die aufgewendet wurden, um die Ursache und den Umfang des Schadens festzustellen. Dies gilt nur, sofern sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
    c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, sofern Sie nachweisen können, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  5. Können wir in einem konkreten Fall doch haftbar gemacht werden, ist unsere Gesamthaftung auf eine Vergütung des Schadens bis maximal den Betrag begrenzt, für den die Vereinbarung geschlossen wurde (exklusive MwSt.).
  6. Die von uns insgesamt zu vergütende Schadenssumme wird in keinem Fall den Betrag übersteigen, den unser Haftpflichtversicherer an uns auszahlt.
  7. Sie stellen uns von etwaigen Ansprüchen anderer (= Dritter) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung (möglicherweise) einen Schaden erleiden. Wir haften in diesen Fällen also nicht für diesen Schaden, sondern Sie selbst.

    Allgemeine Bestimmungen zur Haftung, diese Bestimmungen gelten immer und unabhängig davon, ob Sie Verbraucher sind oder nicht:
  8. Möchten Sie Anspruch auf Schadensersatz erheben, können Sie einen entsprechenden Antrag nur stellen, wenn Sie den Schaden so schnell wie möglich nach seiner Entstehung bei uns melden. Tun Sie dies nicht spätestens innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der Entstehung, erlischt Ihr Anspruch auf Schadensersatz durch uns.
  9. Wir haften nicht für Schäden, die durch etwaige Hilfspersonen verursacht werden. Dies finden Sie auch in Artikel 7:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wieder.
  10. Wir benötigen Daten und Informationen von Ihnen für die Ausführung der Vereinbarung. Haben Sie uns diese Daten oder Informationen nicht, nicht vollständig, zu spät oder schlicht unrichtig zur Verfügung gestellt, haften wir für den dadurch entstandenen Schaden nicht. Dies unabhängig von der Art dieses Schadens.
  11. Die Abfahrtszeiten der Schiffe, bei denen wir für Sie eine Überfahrt gebucht haben, sind endgültig. Wir raten Ihnen daher dringend, mindestens 2 (zwei) Stunden vor der geplanten Abfahrt am zuvor mitgeteilten Hafen anwesend zu sein. Overtocht.nl haftet ausdrücklich nicht für den Fall, dass Sie die Überfahrt verpassen, weil Sie zu spät am Abfahrtsort des Schiffes eingetroffen sind.
  12. Das Mitführen von Eigentum und Besitz während der Überfahrt erfolgt stets auf eigenes Risiko. Overtocht.nl kann nicht für Schäden, Verlust und Diebstahl dieser Gegenstände haftbar gemacht werden.
  13. Haben Sie gesundheitliche Beschwerden? Dann sind Sie selbst verpflichtet zu prüfen, ob es sicher genug ist, eine Überfahrt anzutreten. Falls erforderlich, besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Arzt. Tun Sie dies nicht oder reisen Sie entgegen ärztlichem Rat oder besserem Wissen trotzdem mit, sind Sie selbst verantwortlich für Ihren nach der Überfahrt möglicherweise verschlechterten Gesundheitszustand. Overtocht.nl haftet hierfür nicht.
  14. Sie haben sich während der Reise als „guter“ Reisender zu verhalten. Das bedeutet, dass Sie sich ordentlich an alle Haus- und/oder Verhaltensregeln halten, dass Sie keine Waffen, Drogen oder andere Rauschmittel an Bord mitnehmen oder konsumieren und dass Sie sich gegenüber Mitreisenden und/oder Besatzungsmitgliedern nicht unangemessen, unangebracht oder unschicklich verhalten. Halten Sie sich nicht daran? Dann hat die Reederei das Recht, Sie von der (weiteren) Teilnahme an der Überfahrt auszuschließen. Tritt dies ein, haftet Overtocht.nl hierfür nicht.

Artikel 9. Höhere Gewalt

  1. Manchmal passieren Dinge, auf die auch wir selbst keinen Einfluss haben. Juristisch wird dies als „höhere Gewalt“ bezeichnet. Sie finden dies in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dabei kann man unter anderem denken an:
    – Vertragsverletzungen von Lieferanten oder anderen Dritten;
    – (Strom-)Ausfälle;
    – Computerviren;
    – extreme Wetterbedingungen;
    – Brand(gefahr);
    – (drohende) Kriegsgefahr;
    – Pandemien;
    – Epidemien;
    – Quarantänen;
    – Krankheitsausfälle;
    – Streiks;
    – Arbeitsunfähigkeit;
    – behördliche Maßnahmen;In diesen Fällen würden wir also gerne liefern oder leisten, können dies jedoch aufgrund einer von außen kommenden, gegen unseren Willen bestehenden Ursache nicht tun. In diesen Fällen dürfen Sie von Rechts wegen auch vernünftigerweise nicht länger von uns erwarten, dass wir dies tun.
  2. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, aufgrund derer wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen können, dürfen wir diese Verpflichtung so lange aufschieben (aussetzen), bis dies wieder möglich ist. Hat diese Situation höherer Gewalt 30 (dreißig) Kalendertage angedauert, können wir beide die Vereinbarung Schriftlich ganz oder teilweise beenden. Im Falle höherer Gewalt ist es leider nicht möglich, eine Vergütung Ihres etwaigen Schadens zu beantragen, auch nicht, wenn wir durch die Situation höherer Gewalt einen bestimmten Vorteil erlangt haben.

Artikel 10. Die Preise

  1. Alle von uns genannten Beträge sind in Euro angegeben, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
  2. Wir dürfen vierteljährlich eine Inflationskorrektur auf unsere Preise anwenden, basierend auf dem Verbraucherpreisindex (CPI) des niederländischen Statistikamts (CBS). Außerdem dürfen wir stets eine Korrektur vornehmen, wenn die Reedereien, bei denen wir die Reiseunterlagen einkaufen, ihren (neuen) Treibstoffzuschlag an uns weiterberechnen.
  3. Die vereinbarten Beträge basieren auf den kostenbestimmenden Faktoren zum Zeitpunkt unseres Angebots. Wir behalten uns daher das Recht vor, bis 3 (drei) Monate nach Abschluss der Vereinbarung etwaige Änderungen der kostenbestimmenden Faktoren, auf die wir vernünftigerweise keinen Einfluss ausüben können, wie zum Beispiel die Erhöhung von Verbrauchssteuern und Sozialabgaben, an Sie weiterzugeben. Dies dürfen wir bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des ursprünglichen Betrags tun.
  4. Haben wir ein zusammengesetztes Preisangebot erstellt und möchten Sie nur einen Teil des Angebots nutzen? Dann sind wir nicht verpflichtet, einen Teil unserer Vereinbarung im Verhältnis zu einem Teil des entsprechenden Betrags zu erfüllen.
  5. Rabatte und offerierte Beträge gelten nicht automatisch für unsere zukünftigen Vereinbarungen.

Artikel 11. Zahlung und Rechnungsstellung

  1. Sie haben die von Ihnen geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Dies gilt, sofern wir in der Vereinbarung oder etwaigen zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vereinbart haben.
  2. Haben Sie unrichtige Zahlungsdaten angegeben oder vermerkt? Dann müssen Sie uns dies umgehend mitteilen, damit wir dies anpassen können.
  3. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, weisen wir Sie höchstens noch drei Mal darauf hin. Sie erhalten damit insgesamt 40 (vierzig) zusätzliche Tage Zeit, um doch noch zu bezahlen. Haben Sie dann noch nicht bezahlt, befinden Sie sich in sogenanntem „Verzug“. Sie schulden uns dann zusätzlich zum geschuldeten Betrag auch die gesetzlichen (Handels-)Zinsen. Haben wir außergerichtliche Inkassokosten aufgewendet, stellen wir Ihnen diese ebenfalls in Rechnung.
  4. Besteht bei Ihnen eine (begründete Aussicht auf) Insolvenz, Liquidation, Zahlungsaufschub oder eine Schuldenregelung im Rahmen der WSNP, sind unsere Forderungen gegenüber Ihnen und Ihre Verpflichtungen gegenüber uns sofort fällig. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir in diesem Fall sofort Zahlung von Ihnen fordern dürfen.
  5. Ihre Zahlungen an uns dienen in erster Linie der Tilgung aller geschuldeten Zinsen und Kosten. Ist dies erfolgt, werden Ihre Zahlungen in zweiter Linie auf die am längsten offenstehenden fälligen Rechnungen angerechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie beispielsweise angeben, dass eine Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 12. Beschwerden

  1. Möchten Sie eine Beschwerde über einen Mangel an unserer Dienstleistung einreichen? Teilen Sie uns dies spätestens innerhalb von 2 (zwei) Monaten mit, nachdem Sie diesen Mangel entdeckt haben oder billigerweise hätten entdecken müssen, jedenfalls aber bevor Ihre gebuchte Überfahrt am Zielort ankommt. Handelt es sich um einen bei Lieferung sichtbaren Mangel, zum Beispiel wenn eine falsche Überfahrt gebucht wurde, beträgt diese Frist lediglich 48 (achtundvierzig) Stunden. In letzterem Fall müssen Sie uns dies also deutlich schneller mitteilen! Reichen Sie die Beschwerde zu spät ein? Dann gehen wir inhaltlich nicht mehr darauf ein, achten Sie also gut darauf.
  2. Reichen Sie Ihre Beschwerde nicht innerhalb der dafür vorgesehenen 48 (achtundvierzig) Stunden oder 2 (zwei) Monate ein, dürfen wir davon ausgehen, dass unsere Dienstleistung der Vereinbarung entspricht.
  3. Haben Sie eine Beschwerde bei uns eingereicht? Dann müssen Sie uns jedenfalls 4 (vier) Wochen Zeit geben, um diese Beschwerde im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.
  4. Handeln Sie im Rahmen Ihres Berufs oder Gewerbes? Dann führt Ihre Beschwerde nicht dazu, dass Ihre Zahlungsverpflichtung ausgesetzt wird. Auch wenn Sie eine Beschwerde haben, müssen Sie sich an die für Sie geltenden Zahlungsfristen halten.

Artikel 13. Übertragung

  1. Ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können ohne unsere Schriftliche Zustimmung nicht auf einen Dritten übertragen werden. Diese Bestimmung gilt im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und hat damit sogenannte „güterrechtliche Wirkung“.

Artikel 14. Mehrere Auftragnehmer

  1. Möchten Sie einen gleichartigen Auftrag gleichzeitig von mehreren Parteien, einschließlich uns, ausführen lassen? Dann müssen Sie dies allen Parteien mitteilen.
  2. Arbeiten wir mit anderen Parteien zusammen, können wir nicht gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden. Werden wir haftbar gemacht, tragen wir nur unseren eigenen Anteil am Schaden.

Artikel 15. Verrechnung und Aussetzung

  1. Handeln Sie im Rahmen Ihres Berufs oder Gewerbes, können Sie keinen Anspruch auf die Rechte der Aussetzung und/oder Verrechnung erheben. Diese Rechte sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 16. Anwendbares Recht

  1. Auf die Vereinbarungen, die wir gemeinsam schließen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Haben wir einen Konflikt? Dann lösen wir diesen zunächst durch gemeinsame Beratung. Kommen wir dennoch zu keiner Einigung, darf nur ein zuständiges Gericht in den Niederlanden darüber entscheiden.

Artikel 17. Fortgeltung
Nach Beendigung der zwischen uns bestehenden Vereinbarung bleiben alle Bestimmungen weiterhin gültig. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben somit „Nachwirkung“, sodass auch nach Ablauf der Vereinbarung die Abmachungen zwischen uns klar bleiben.

Artikel 18. Änderung oder Ergänzung

  1. Wir dürfen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern und/oder ergänzen. Ist dies der Fall, informieren wir Sie über die Änderungen und/oder Ergänzungen.
  2. Wir teilen Ihnen dies mindestens 30 (dreißig) Tage mit, bevor die neuen Bedingungen in Kraft treten.
  3. Bedeutet die Änderung, dass wir anders leisten dürfen als ursprünglich gemeinsam vereinbart? Dann dürfen Sie die Bedingungen selbstverständlich ablehnen oder, wenn Sie Verbraucher sind, unsere Vereinbarung auflösen.